Unwetter-Soforthilfe bei BAUHAUS

Um bei der Beseitigung von Hochwasser- oder Unwetterschäden zu unterstützen, bietet BAUHAUS allen Betroffenen ab sofort einen Sofortrabatt von 20 Prozent auf das gesamte Sortiment (ausgenommen Brennstoffe & Gutscheine). Aktion gültig bis auf Widerruf in allen BAUHAUS Fachcentren in Österreich. Aktion beim Kauf in Ihrem BAUHAUS Fachcentrum und im Online-Shop möglich.

BAUHAUS sieht diese Unwetter-Soforthilfe nicht als Werbe-, Verkaufs- oder versteckte Rabattaktion und wird auch weiterhin seiner Tiefpreisphilosophie treu bleiben.

*BAUHAUS behält sich das Recht vor, diese Aktion jederzeit zu widerrufen. Es besteht kein Rechtsanspruch.

 

Voraussetzungen für den Sofortrabatt

  • Berechtigt sind ausschließlich Unwetter Betroffene für ihren eigenen Bedarf.
  • BAUHAUS behält sicht das Recht vor, Schadensmeldungen zu prüfen.
  • Sie benötigen eine behördliche Bestätigung des Schadens. Alternativ reicht eine Vorlage des Meldezettels sowie eindeutige Fotos des Schadens, sollte aufgrund der aktuellen Situation keine behördliche Bestätigung eingeholt werden können.
  • Bitte weisen Sie sich mit einem gültigen Führerschein/Personalausweis/Reisepass aus.
  • Die Abgabe erfolgt in haushaltsüblichen Mengen.

  • So erhalten Sie Ihren Sofortrabatt im Fachcentrum Ihrer Wahl

  • Antragsformular ausdrucken & ausfüllen
  • Nachweis Ihres Schadens von einer Behörde
  • Bestätigungsformular und Ausweis ins Fachcentrum mitnehmen
  • Die 20 % werden direkt an der Kassa abgezogen
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    Antragsformular zum Download

     

    So erhalten Sie Ihren Nachlass bei Online-Bestellungen

    Damit Sie die BAUHAUS Unwetter-Soforthilfe auch von Zuhause aus nutzen können, können Sie im untenstehenden Formular den Nachlass von 20 % beantragen. Das Auftragsdatum sowie die Auftragsnummer entnehmen Sie der Mail Ihrer Online-Bestellung. 

    1. Im BAUHAUS Online-Shop bestellen
    2. Untenstehendes Formular ausfüllen
    3. Folgendes am Formular anhängen:
    - Behördliche Bestätigung oder Vorlage des Meldezettels (Original) und eindeutigem Bildmaterial des Schadens
    - Foto von Ihrem Lichtbildausweis
    4. Nach Eingang und Überprüfung Ihres Antrags wird der Nachlassbetrag gegengebucht oder rücküberwiesen, je nach gewählter Zahlungsart