Weiterhin für Gewerbetreibende geöffnet!

Fachcentrum weiterhin für Gewerbetreibende geöffnet!

Als Nachweis gilt für den Einkauf: 

1) BAUHAUS PLUS CARD oder

2) Kopie des Gewerbescheins oder

3) Ausfolgeschein seitens des Gewerbetreibenden bzw. der Behörde oder 

4) Unternehmerbrief oder

5) Einheitswertbescheid/Landwirte

In allen Fällen ist ein amtlicher Lichtbildausweis zur Identifikation Bedingung. Bei offenen Fragen können Sie sich direkt an das Fachcentrum in Ihrer Nähe wenden.

Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass beim Einkauf in unseren BAUHAUS Fachcentren eine FFP2-Maskenpflicht und 2G gilt.