Entsorgungshinweise

Alles rund um die Entsorgung auf einen Blick

Batterien, Akkus, Altöl, Elektrogeräte und Lampen: All diese Produkte gehören nicht in den Hausmüll. Finden Sie nachfolgend, was Sie wissen müssen und welche Services für die korrekte Entsorgung bei BAUHAUS für Sie bereit stehen. 

Entsorgung von Altöl

Als Händler von Motorölen sind wir verpflichtet, Altöl zurückzunehmen. Die Menge des Altöls, die Sie bei uns zurückgeben können, ist jedoch auf das von uns an Sie abgegebene Öl begrenzt. Das bedeutet, dass wir in der gleichen Menge Altöl zurücknehmen, in welcher Sie Öl bei uns gekauft haben.

Sie können Ihr Altöl entsprechend innerhalb unserer Öffnungszeiten in allen BAUHAUS Fachcentren kostenlos zurückgeben. Sie haben außerdem die Möglichkeit, Ihr Altöl an einer kommunalen Sammelstelle zu entsorgen.

Entsorgung von Lampen

Produktinformationen zu Haushaltslampen mit ungebündeltem Licht und LED-Lampen nach Durchführungsverordnungen 244/2009/EG und 1194/2012/EG zur Richtlinie 2005/32/EG des Europäischen Parlaments und des Rates.

Richtige Entsorgung von Lampen

Viele Lampen, wie Entladungslampen, enthalten geringe Mengen Quecksilber und elektronische Bauteile. Sie sind mit diesem Entsorgungshinweis gekennzeichnet und gehören nicht in den Haus- oder Sperrmüll.

Die Rücknahme und umweltverträgliche Entsorgung regelt das Elektro- und Elektronikgesetz (ElektroG). Nach dem ElektroG sind die Hersteller und Importeure für die Rücknahme und das Recycling zuständig.

• LED-Module und LED-Lampen sind zwar frei von Quecksilber, enthalten aber elektronische Bauteile. Sie fallen daher unter die Regelungen des Elektro- und Elektronikgesetzes (ElektroG).
• LEDs dürfen also nicht in den normalen Restmüll. Sie müssen separat entsorgt werden.
• LED-Lampen sind dabei wie Energiesparlampen zu behandeln und können kostenlos bei entsprechenden Sammelstellen abgegeben werden.

Glüh- und Halogenlampen können weiterhin über den Restmüll entsorgt werden; sie fallen nicht unter das ElektroG.

Anweisungen bei Lampenbruch

Wenn quecksilberhaltige Lampen, z.B. Leuchtstofflampen zerbrechen, gelten folgende Empfehlungen:
• Wenn die Lampe in einer Leuchte zerbrochen ist, trennen Sie zuerst die Leuchte vom Stromnetz, um Stromschläge zu vermeiden.
• Um Schnittverletzungen zu vermeiden, ziehen Sie Einweg- oder Haushaltshandschuhe an.
• Die Teile der Lampe, zum Beispiel mit Karton oder feuchtem Einweg-Haushaltstuch, zusammenkehren. Aus Teppichen lassen sich Splitter und Staub mit Klebeband aufnehmen.
• Den betroffenen Raum nach dem Lampenbruch gut lüften (10 – 15 min.), Reinigungsarbeiten bei geöffnetem Fenster durchführen.
• Bruchstücke und Reinigungshilfsmittel in einem geschlossenen Plastikbeutel zur nächsten Entsorgungsstelle bringen.

Richtige Entsorgung von Leuchten

Nach ElektroG II dürfen sämtliche Leuchten (z.B. Wohnraum-, Außen-, Einbauleuchten) nicht mehr in den normalen Restmüll entsorgt werden. Sie können separat und kostenlos bei entsprechenden Sammelstellen abgegeben werden.

Übersicht zur Entsorgung von Leuchten nach Lampenart

Entsorgung Schadstoffsammlung:

• Leuchtstofflampen (Hinweis: enthalten Quecksilber)
• Kompaktleuchtstoff-/Energiesparlampen (Hinweis: enthalten Quecksilber)
• Hochdruck-Quecksilberdampflampen (Hinweis: enthalten Quecksilber)
• Hochdruck-Metallhalogendampflampen (Hinweis: enthalten Quecksilber)
• UV-Strahler (Hinweis: enthalten Quecksilber)
• Natrium-Xenon-Lampen (Hinweis: enthalten außer Natrium keine umweltrelevanten Stoffe – Lampen nicht zerbrechen, da das Natrium bei Kontakt mit Feuchtigkeit reagiert)
• Natriumdampf-Niederdrucklampen (Hinweis: enthalten außer Natrium keine umweltrelevanten Stoffe – Lampen nicht zerbrechen, da das Natrium bei Kontakt mit Feuchtigkeit reagiert)
• LEDs (Hinweis: enthalten elektrische Bauteile)

Entsorgung Hausmüll:

• Xenon-Hochdrucklampen (Hinweis: enthalten keine umweltrelevanten Stoffe. Vorsicht, die Lampen stehen unter Druck!)
• Glühlampen (Hinweis: enthalten keine umweltrelevanten Stoffe)
• Halogenglühlampen (Hinweis: enthalten nur geringste Mengen von Halogen bzw. Halogenverbindungen)
• Hochvolt-Reflektorlampen (Hinweis: enthalten keine umweltrelevanten Stoffe)
• Kfz-Signal und Zusatzlichtlampen (Hinweis: enthalten keine umweltrelevanten Stoffe)
• Kfz-Scheinwerferlampen (Hinweis: enthalten keine umweltrelevanten Stoffe)

Austausch nur durch Fachwerkstatt:

• Kfz-Xenon-Scheinwerferlampen (Hinweis: enthalten Quecksilber)

Rückgabe und Entsorgung von Elektro- und Elektronikaltgeräten

Für eine nachhaltige und fachgerechte Entsorgung von Elektro-und Elektronikaltgeräten besteht die Verpflichtung Altgeräte getrennt vom Hausmüll zu entsorgen. Die betroffenen Geräte sind mit dem Symbol der durchgestrichenen Mülltonne gekennzeichnet:
Durch die fachgerechte Entsorgung bzw. Verwertung wird gewährleistet, dass negative Auswirkungen auf die Umwelt vermieden werden.

Möglichkeiten der Rückgabe von Elektro- und Elektronikaltgeräten

Beim Erwerb eines Elektro- oder Elektronikgerätes bei BAUHAUS haben Sie die Möglichkeit ein Altgerät der gleichen Geräteart, das im Wesentlichen die gleichen Funktionen wie das neue Gerät erfüllt, an BAUHAUS zurückzugeben.

Unabhängig von einem Kauf eines Neugerätes bei BAUHAUS haben Sie die Möglichkeit ein Elektro- bzw. ein Elektronikaltgerät, das in seinen äußeren Abmessungen nicht größer als 25 cm ist, in haushaltsüblichen Mengen bei BAUHAUS zurückzugeben.

Die Rücknahme erfolgt in allen stationären BAUHAUS-Fachcentren, die im Internet unter www.bauhaus.at/fachcentrenuebersicht zu finden sind. Sollte sich in Ihrem näheren Umkreis, das heißt in einer Entfernung von 10 km kein stationäres BAUHAUS-Fachcentrum befinden, so können Sie sich an den BAUHAUS Kundenservice unter der Telefon-Nr. 07242 625 250 wenden oder unser Kontaktformular verwenden. Wir informieren Sie dann über die Rücknahmemöglichkeit in Ihrer Umgebung. Soweit keine stationäre Rücknahmemöglichkeit besteht, stellen wir Ihnen ein Versandetikett eines Paketdienstleisters per E-Mail bereit.

Die Rücknahme beschädigter Elektronikgeräte, von denen eine Gefahr ausgeht, ist ausgeschlossen. Bitte kontaktieren Sie in diesem Fall unseren Kundenservice. Altbatterien oder Altakkumulatoren sollten nach Möglichkeit entfernt sein. Sollte eine Rücksendung erforderlich sein, ist das Altgerät entsprechend fachgerecht zu verpacken, so dass ein gefahrloser Transport möglich ist.

Gemäß Elektrogesetz fallen unter den Begriff der Elektro-und Elektronikgeräte Geräte, die in eines der sechs nachfolgenden Produktkategorien unterteilt werden: Wärmeüberträger, Bildschirme, Monitore und Geräte, die Bildschirme mit einer Oberfläche von mehr als 100 cm² enthalten, Lampen, Geräte, bei denen mindestens eine der äußeren Abmessungen mehr als 50 Zentimeter beträgt (Großgeräte), Geräte, bei denen keine der äußeren Abmessungen mehr als 50 Zentimeter beträgt (Kleingeräte), kleine Geräte der Informations- und Telekommunikationstechnik, bei denen keine der äußeren Abmessungen mehr als 50 Zentimeter beträgt.

Entsorgung von Altbatterien und -akkus

1. Unentgeltliche Rücknahme von Altbatterien und -akkus

Altbatterien und -akkus dürfen nicht über den Hausmüll entsorgt werden. Sie sind zur Rückgabe von Altbatterien gesetzlich verpflichtet, damit eine fachgerechte Entsorgung gewährleistet werden kann. Die Vertreiber von Batterien sind zur Rücknahme von Altbatterien und -akkus gesetzlich verpflichtet. Beachten Sie daher bitte:

Altbatterien und -akkus können Sie zu den üblichen Öffnungszeiten in jedem BAUHAUS Fachcentrum in Österreich zurückgeben. Sollte sich in Ihrem näheren Umkreis, das heißt in einer Entfernung von 10 km kein stationäres BAUHAUS-Fachcentrum befinden, so können Sie sich an den BAUHAUS Kundenservice unter der Telefon-Nr. 07242 625 250 wenden oder unser Kontaktformular verwenden. Wir informieren Sie dann über die Rücknahmemöglichkeit in Ihrer Umgebung. Soweit keine stationäre Rücknahmemöglichkeit besteht, stellen wir Ihnen ein Versandetikett eines Paketdienstleisters per E-Mail bereit. Wir führen die Batterien und Akkus einer sachgerechten Verwertung zu. Die Rücknahme über die Kommunen, zum Beispiel über Schadstoffmobile oder an kommunalen Sammelstellen, bleibt unberührt.

Wer Batterien in der Natur entsorgt, riskiert, dass giftige Inhaltsstoffe in die Nahrungskette gelangen und damit für die menschliche Gesundheit und die Umwelt schädlich sein können. Zudem enthalten Batterien Wertstoffe, die bei sachgerechter Verwertung dem Rohstoffkreislauf wieder zugeführt werden. Durch die Rückgabe leisten Sie einen wertvollen Beitrag für unsere Umwelt.

2. Bedeutung des Mülltonnensymbols Batteriesymbole

Batterien sind mit diesem Symbol gekennzeichnet. Es weist darauf hin, dass Batterien nicht in den Hausmüll gegeben werden dürfen. Bei Batterien, die mehr als 0,0005 Masseprozent Quecksilber, mehr als 0,002 Masseprozent Cadmium oder mehr als 0,004 Masseprozent Blei enthalten, befindet sich unter dem Mülltonnen-Symbol die chemische Bezeichnung des jeweils eingesetzten Schadstoffes – dabei steht "Cd" für Cadmium, "Pb" steht für Blei und "Hg" für Quecksilber.

3. Weitere Hinweise zum Vertrieb von Fahrzeugbatterien

Durch das Batterie-Gesetz sind wir verpflichtet beim Verkauf von Fahrzeugbatterien ein Pfand in Höhe von 7,50 € inklusive Mehrwertsteuer zu erheben, wenn zeitgleiche keine Altbatterie zurückgegeben wird. Das Pfand wird separat auf der Rechnung aufgeführt und ist nicht im Preis der Batterie enthalten. Die Rücknahme von Altbatterien erfolgt kostenlos. Sie haben die Möglichkeit, eine Altbatterie bei uns zurückzugeben und erhalten, insofern Sie im Vorhinein eine Batterie bei uns erworben haben, gegen Vorlage der Rechnung oder des Kassenbelegs das Batteriepfand zurückerstattet.

Entsorgung von PU-Schaumdosen/Bauschaumdosen

Bauschaum besteht aus einem Polyurethan-Gemisch und kann im ausgehärteten Zustand ganz normal im Hausmüll entsorgt werden. Die leeren PU-Schaumdosen unterliegen hingegen besonderen gesetzlichen Vorgaben.

PU-Schaumdosen sind als Sonderabfall eingestuft und dürfen nicht in Restmüll, Gelber Tonne/Gelbem Sack, Weißblech- oder Baumischcontainer entsorgt werden.

Wir sind als Händler verpflichtet, restentleerte PU-Schaumdosen zurückzunehmen. Die restentleerten PU-Schaumdosen können sie im nächsten BAUHAUS-Fachcentrum oder einer PDR-Sammelstelle sowie bei kommunalen Sammelstellen zurückgeben.