Entsorgungshinweise

Alles rund um die Entsorgung auf einen Blick

Batterien, Akkus, Altöl, Elektrogeräte und Lampen: All diese Produkte gehören nicht in den Hausmüll. Finden Sie nachfolgend, was Sie wissen müssen und welche Services für die korrekte Entsorgung bei BAUHAUS für Sie bereit stehen. 

Entsorgung von Altöl

Als Händler von Motorölen sind wir verpflichtet, Altöl zurückzunehmen. Die Menge des Altöls, die Sie bei uns zurückgeben können, ist jedoch auf das von uns an Sie abgegebene Öl begrenzt. Das bedeutet, dass wir in der gleichen Menge Altöl zurücknehmen, in welcher Sie Öl bei uns gekauft haben.

Sie können Ihr Altöl entsprechend innerhalb unserer Öffnungszeiten in allen BAUHAUS Fachcentren kostenlos zurückgeben. Sie haben außerdem die Möglichkeit, Ihr Altöl an einer kommunalen Sammelstelle zu entsorgen.

Entsorgung von Lampen

Durch die Bestimmungen in der Elektroaltgeräteverordnung BGBl. II Nr. 121/2005 sind wir als Händler verpflichtet, alte Lampen in Haushaltmengen zurückzunehmen und diese fachgerecht zu entsorgen.

Die Rücknahme erfolgt in allen stationären BAUHAUS-Fachcentren, die im Internet unter http://www.bauhaus.at/fachcentrenuebersicht zu finden sind. Sollte sich in Ihrer Nähe, also in einem Umkreis von 10 km, kein stationäres BAUHAUS Fachcentrum befinden, können Sie sich an den BAUHAUS Kundenservice unter der Telefonnummer 07242 625 250 wenden oder unser Kontaktformular nutzen. Wir informieren Sie dann über die Rückgabemöglichkeit in Ihrer Nähe.

Richtige Entsorgung von Lampen

Viele Lampen, wie Entladungslampen, enthalten geringe Mengen Quecksilber und elektronische Bauteile. Sie sind mit dem Entsorgungshinweis (durchgestrichene Mülltonne) gekennzeichnet und gehören nicht in den Haus- oder Sperrmüll.

Die Rücknahme und umweltverträgliche Entsorgung regelt die Elektroaltgeräteverordnung. Nach den Richtlinien sind Hersteller und Letztvertreiber für die Rücknahme und das ordnungsgemäße Recycling zuständig.

- LED-Module und LED-Lampen sind zwar frei von Schadstoffen, enthalten aber elektronische Bauteile. Sie fallen daher unter die Regelungen der Elektroaltgeräteverordnung und müssen fachgerecht bei einer Sammel- oder Rücknahmestelle entsorgt werden.

- Leuchtstoffröhren und Energiesparlampen enthalten Quecksilber und müssen fachgerecht entsorgt werden.

- Leuchten (Decken-, Tisch- oder Stehleuchten) fallen unter Elektroaltgeräte und müssen daher auch an einer vorgesehenen Sammelstelle entsorgt werden.

Herkömmliche Glüh- und Halogenlampen können weiterhin über den Restmüll (nicht in den Altmetall- oder Glascontainer!) entsorgt werden, sie fallen nicht unter die Richtlinien.

Bei nicht fachgerechter Entsorgung entstehen schwerwiegende Umweltauswirkungen, da Schadstoffe freitreten können. Zudem kann die Lampe nicht mehr recycelt werden und wertvolle Rohstoffe gehen verloren.

Anweisungen bei Lampenbruch

Wenn quecksilberhaltige Lampen, zum Beispiel Leuchtstofflampen zerbrechen, gelten folgende Empfehlungen:

- Wenn die Lampe in einer Leuchte zerbrochen ist, trennen Sie zuerst die Leuchte vom Stromnetz, um Stromschläge zu vermeiden und öffnen Sie anschließend das Fenster zum Lüften. Alle Personen und Tiere müssen den Raum für ca. 15 Minuten verlassen, da in dieser Zeit der Austritt an schädlichen Stoffen am höchsten ist. Heizung und Klimaanlage müssen abgeschaltet werden.

- Lassen Sie das Fenster während der Reinigung offen. Tragen Sie Einweg- oder Haushaltshandschuhe, damit Sie Schnittverletzungen vermeiden. Verwenden Sie keinen Besen, Staubsauger oder Ähnliches, da der entstehende Luftzug die Schadstoffe mehr verteilen könnte. Verwenden Sie stattdessen zum Beispiel 2 Kartonstücke, um die Scherben vorsichtig zu sammeln.

- Die Glassplitter sammeln Sie am besten in einem verschließbaren Gefäß. Haben Sie alle Scherben entfernt, so wischen Sie mit einer feuchten Küchenrolle über die Stelle und geben diese anschließend ebenfalls in das Gefäß. Andere Reinigungsutensilien und die Handschuhe können Sie über den Restmüll außerhalb des Hauses entsorgen.

- Waschen Sie Ihre Hände nach der Reinigung ordentlich und lassen Sie die Fenster noch länger offen. Anschließend können Sie das verschlossene Gefäß über eine Problemstoffsammelstelle fachgerecht entsorgen.

Übersicht zur Entsorgung von Leuchten nach Lampenart

Entsorgung Schadstoffsammlung:

- Leuchtstofflampen (Hinweis: enthalten Quecksilber)
- Kompaktleuchtstoff-/Energiesparlampen (Hinweis: enthalten Quecksilber)
- Hochdruck-Quecksilberdampflampen (Hinweis: enthalten Quecksilber)
- Hochdruck-Metallhalogendampflampen (Hinweis: enthalten Quecksilber)
- UV-Strahler (Hinweis: enthalten Quecksilber)
- Natrium-Xenon-Lampen (Hinweis: enthalten außer Natrium keine umweltrelevanten Stoffe – Lampen nicht zerbrechen, da das Natrium bei Kontakt mit Feuchtigkeit reagiert)
- Natriumdampf-Niederdrucklampen (Hinweis: enthalten außer Natrium keine umweltrelevanten Stoffe – Lampen nicht zerbrechen, da das Natrium bei Kontakt mit Feuchtigkeit reagiert)
- LEDs (Hinweis: enthalten elektrische Bauteile)

 

Entsorgung Hausmüll:

- Xenon-Hochdrucklampen (Hinweis: enthalten keine umweltrelevanten Stoffe. Vorsicht, die Lampen stehen unter Druck!)
- Glühlampen (Hinweis: enthalten keine umweltrelevanten Stoffe)
- Halogenglühlampen (Hinweis: enthalten nur geringste Mengen von Halogen bzw. Halogenverbindungen)
- Hochvolt-Reflektorlampen (Hinweis: enthalten keine umweltrelevanten Stoffe)
- Kfz-Signal und Zusatzlichtlampen (Hinweis: enthalten keine umweltrelevanten Stoffe)
- Kfz-Scheinwerferlampen (Hinweis: enthalten keine umweltrelevanten Stoffe)

 

Austausch nur durch Fachwerkstatt:

- Kfz-Xenon-Scheinwerferlampen (Hinweis: enthalten Quecksilber)

 

Sind Sie sich unschlüssig über die Entsorgung einer Lampe, so bringen Sie sie am besten an eine geeignete Sammelstelle, wo die Bestandteile fachgerecht entsorgt und recycelt werden können.

Rückgabe und Entsorgung von Elektro- und Elektronikaltgeräten

Für eine nachhaltige und fachgerechte Entsorgung von Elektro-und Elektronikaltgeräten besteht die Verpflichtung Altgeräte getrennt vom Hausmüll zu entsorgen. Die betroffenen Geräte sind mit dem Symbol der durchgestrichenen Mülltonne gekennzeichnet:

Durch die fachgerechte Entsorgung bzw. Verwertung wird gewährleistet, dass negative Auswirkungen auf die Umwelt vermieden werden.

Beim Erwerb eines Elektro- oder Elektronikgerätes bei BAUHAUS haben Sie die Möglichkeit ein Altgerät der gleichen Geräteart, das im Wesentlichen die gleichen Funktionen wie das neue Gerät erfüllt, an BAUHAUS zurückzugeben.

Unabhängig von einem Kauf eines Neugerätes bei BAUHAUS haben Sie die Möglichkeit ein Elektro- bzw. ein Elektronikaltgerät, das in seinen äußeren Abmessungen nicht größer als 25 cm ist, in haushaltsüblichen Mengen bei BAUHAUS zurückzugeben.

Die Rücknahme erfolgt in allen stationären BAUHAUS-Fachcentren, die im Internet unter www.bauhaus.at/fachcentrenuebersicht zu finden sind. Sollte sich in Ihrem näheren Umkreis, das heißt in einer Entfernung von 10 km kein stationäres BAUHAUS-Fachcentrum befinden, so können Sie sich an den BAUHAUS Kundenservice unter der Telefon-Nr. 07242 625 250 wenden oder unser Kontaktformular verwenden. Wir informieren Sie dann über die Rücknahmemöglichkeit in Ihrer Umgebung. Soweit keine stationäre Rücknahmemöglichkeit besteht, stellen wir Ihnen ein Versandetikett eines Paketdienstleisters per E-Mail bereit.

Die Rücknahme beschädigter Elektronikgeräte, von denen eine Gefahr ausgeht, ist ausgeschlossen. Bitte kontaktieren Sie in diesem Fall unseren Kundenservice. Altbatterien oder Altakkumulatoren sollten nach Möglichkeit entfernt sein. Sollte eine Rücksendung erforderlich sein, ist das Altgerät entsprechend fachgerecht zu verpacken, so dass ein gefahrloser Transport möglich ist.

Gemäß Elektroaltgeräteverordnung fallen unter den Begriff der Elektro-und Elektronikgeräte Geräte, die in eine der sieben nachfolgenden Produktkategorien unterteilt werden können:
1) Wärmeüberträger, wie zum Beispiel Kühlschränke, Gefriergeräte, Geräte zur automatischen Abgabe von Kaltprodukten, Klimageräte, Entfeuchter, Wärmepumpen, ölgefüllte Radiatoren und andere Wärmeüberträger, bei denen andere Flüssigkeiten als Wasser für die Wärmeübertragung verwendet werden.
2) Bildschirme, Monitore und Geräte, die Bildschirme mit einer Oberfläche von mehr als 100 cm² enthalten, z.B. Bildschirme, Fernsehgeräte, LCD-Fotorahmen, Monitore, Laptops, Notebooks.
3) Lampen.
4) Großgeräte, bei denen mindestens eine der äußeren Abmessungen mehr als 50 Zentimeter beträgt, einschließlich unter anderem Haushaltsgeräte, IT- und Telekommunikationsgeräte, Geräte der Unterhaltungselektronik uvm.
5) Kleingeräte, bei denen keine der äußeren Abmessungen mehr als 50 Zentimeter beträgt, einschließlich unter anderem Haushaltsgeräte, Musikausrüstung Spielzeug, Sport- und Freizeitgeräte uvm.
6) Kleine IT- und Telekommunikationsgeräte, bei denen keine der äußeren Abmessungen mehr als 50 Zentimeter beträgt.
7) Photovoltaikmodule.

Entsorgung von Altbatterien und -akkus

1. Unentgeltliche Rücknahme von Altbatterien und -akkus

Altbatterien und -akkus dürfen nicht über den Hausmüll entsorgt werden. Sie sind zur Rückgabe von Altbatterien gesetzlich verpflichtet, damit eine fachgerechte Entsorgung gewährleistet werden kann. Die Vertreiber von Batterien sind zur Rücknahme von Altbatterien und -akkus gesetzlich verpflichtet. Beachten Sie daher bitte:

Altbatterien und -akkus können Sie zu den üblichen Öffnungszeiten in jedem BAUHAUS Fachcentrum in Österreich zurückgeben. Sollte sich in Ihrem näheren Umkreis, das heißt in einer Entfernung von 10 km kein stationäres BAUHAUS-Fachcentrum befinden, so können Sie sich an den BAUHAUS Kundenservice unter der Telefon-Nr. 07242 625 250 wenden oder unser Kontaktformular verwenden. Wir informieren Sie dann über die Rücknahmemöglichkeit in Ihrer Umgebung. Wir führen die Batterien und Akkus einer sachgerechten Verwertung zu. Die Rücknahme über die Kommunen, zum Beispiel über Schadstoffmobile oder an kommunalen Sammelstellen, bleibt unberührt.

2. Bedeutung des Mülltonnensymbols

Batterien sind mit dem Mülltonnensymbol gekennzeichnet. Es weist darauf hin, dass Batterien nicht in den Hausmüll gegeben werden dürfen. Bei Batterien, die mehr als 0,0005 Masseprozent Quecksilber, mehr als 0,002 Masseprozent Cadmium oder mehr als 0,004 Masseprozent Blei enthalten, befindet sich unter dem Mülltonnensymbol die chemische Bezeichnung des jeweils eingesetzten Schadstoffes – dabei steht "Cd" für Cadmium, "Pb" steht für Blei und "Hg" für Quecksilber.

3. Auswirkungen nicht sachgerechter Entsorgung

Wer Batterien in der Natur entsorgt, riskiert, dass giftige Inhaltsstoffe in die Nahrungskette gelangen und damit für die menschliche Gesundheit und die Umwelt schädlich sein können. Zudem enthalten Batterien Wertstoffe, die bei sachgerechter Verwertung dem Rohstoffkreislauf wieder zugeführt werden. Durch die Rückgabe leisten Sie einen wertvollen Beitrag für unsere Umwelt.

Falsche Entsorgung von Altbatterien und –akkus hat schwerwiegende Folgen:

Brand- und Explosionsgefahr: Falsch entsorgt kann es dazu führen, dass der hauseigene Müll zu brennen beginnt und das Feuer auf die Wohnungen übergeht oder die Batterien beginnen im Abfallsammelfahrzeug zu brennen und setzen giftige Stoffe frei.

Gesundheits- und Umweltgefahr: Durch die enthaltenen Stoffe wie Quecksilber, Cadmium und Blei können bei falscher Entsorgung die giftigen Stoffe in die Umwelt freigesetzt und somit Flora, Fauna sowie Menschen gefährdet werden. Gelangen die Stoffe beispielsweise in Gewässer, so werden sie von den Fischen aufgenommen und die Schwermetalle landen letztendlich auf unserem Teller. Zudem sind verschiedene Stoffe in Batterien und Akkus hochgiftig für Menschen und können schwere, körperliche Beeinträchtigungen hervorrufen, indem sie Nerven-, Immun- und das Fortpflanzungssystem angreifen.

Verlust von Rohstoffen: Werden alte Batterien oder Akkus nicht fachgerecht bei einer Sammelstelle entsorgt, so gehen wertvolle Rohstoffe verloren, die nicht mehr recycelt werden können.

4. Verwertung von Altbatterien und -akkus

Elektrisches Spielzeug, Fernbedienungen, Wecker und Co. haben alle Batterien oder Akkus und sollten vor Entsorgung aus dem Gerät entfernt werden. Aber auch die festverbauten Akkus wie in Zahnbürsten, E-Zigaretten und anderen Geräten müssen sachgerecht entsorgt werden und dürfen nicht im Restmüll landen.

Nach der entsprechenden Entsorgung der Altbatterien und –akkus werden sie in Sortieranlagen fachgerecht eingeordnet und für das weitere Recyclingverfahren je nach System und Inhaltsstoffe eingeteilt.

Mit unterschiedlichen Verfahren werden die einzelnen Bestandteile der Akkus und Batterien wieder in den Produktionskreislauf zurückgeführt und sind somit Bestandteil von neuen Akkus, Batterien, Autos, Bremsscheiben, Handys und Co.

Die sachgerechte Entsorgung ist somit nicht nur für etwaige Umwelt- und Gesundheitsschäden unabdinglich, sondern sorgt auch für ein fachgerechtes Recycling und die Wiederverwendung von Ressourcen, die auf der Erde ohnehin begrenzt sind.

Entsorgung von PU-Schaumdosen/Bauschaumdosen

Bauschaum besteht aus einem Polyurethan-Gemisch und kann im ausgehärteten Zustand ganz normal im Hausmüll entsorgt werden. Die leeren PU-Schaumdosen unterliegen hingegen besonderen gesetzlichen Vorgaben.

PU-Schaumdosen sind als Sonderabfall eingestuft und dürfen nicht in Restmüll, Gelber Tonne/Gelbem Sack, Weißblech- oder Baumischcontainer entsorgt werden.

Wir sind als Händler verpflichtet, restentleerte PU-Schaumdosen zurückzunehmen. Die restentleerten PU-Schaumdosen können sie im nächsten BAUHAUS-Fachcentrum oder einer PDR-Sammelstelle sowie bei kommunalen Sammelstellen zurückgeben.