Sturm und Orkan

Wind und wetterfest – Sturmschäden vorbeugen

Sturm und Orkan: Windhose

Extreme Wetterphänomene mit Sturmböen, Hagelstürmen, Orkanen oder Windhosen infolge von Gewittern oder Sturmtiefs kommen auch in unseren Breitengraden immer häufiger vor. Aus Daten der Münchner Rückversicherung geht hervor, dass sich in Deutschland die Zahl verheerender Stürme, Regenfälle und anderer wetterbedingter Naturkatastrophen seit den 1970er Jahren mehr als verdreifacht hat.

Sturm ist jeder Wind ab einer Geschwindigkeit von 75 Kilometer pro Stunde (Beaufort-Windstärke 9). Bei über 117 km/h (12 Beaufort) ist es ein Orkan. Die Schäden durch den starken Winddruck und -sog sind erheblich und alles, was dem Wind eine Angriffsfläche bietet und nicht gut gesichert ist, kann mitgerissen werden: Bäume werden entwurzelt, Dächer abgedeckt, Dachrinnen, Markisen und leichte Überdachungen aus der Verankerung gerissen. Neben Sturmschäden am Haus und im Garten können vom Sturm mitgerissene Dachpfannen oder entwurzelte Bäume auch Dritte schädigen. Hausbesitzer sind dafür nach der Verkehrssicherungspflicht haftbar.

Wie Sie die Gefahrenstellen vor einem Sturm entschärfen und Sturmschäden vorbeugen können und was Sie bei einem Sturm und der späteren Beseitigung von Sturmschäden beachten sollten, hat BAUHAUS hier für Sie zusammengestellt.

Sturmwarnung: So verhalten Sie sich bei Sturm richtig

Sommerlicher Hitzeschutz: Carport

Generell gilt, dass alles, was Sie am Haus oder auf dem Grundstück haben, Stürmen standhalten muss und was lose hängt oder liegt, für die Dauer eines Sturms abgenommen und sicher gelagert werden muss. Ist ein Sturmtief für Ihre Region angekündigt, nutzen Sie die verbleibende Zeit, um Haus, Auto, Garten und Balkon wind- und sturmfest zu machen: Fixieren Sie alle beweglichen Teile (z. B. Gartenmöbel, Sonnenschirme, Blumenkästen, Markisen, Außenleuchten, Banner, Werbeschilder, etc.) oder nehmen Sie diese ab und verstauen sie sicher. Schließen Sie Türen und Fenster sowie Roll- oder Fensterläden. Letztere sichern die Fenster gegen Schäden durch vom Sturm herumgewirbelte Gegenstände. Ist für das Sturmtief auch Niederschlag angekündigt, dann schützen Sie den Keller vor Überflutungsgefahr und prüfen Sie, ob die Siele frei von Laub und die Rückschlagventile im Keller funktionsfähig sind. Stellen Sie Fahrzeuge in die Garage oder einen Carport. Alternativ suchen Sie einen Parkplatz, der entfernt von Bäumen, Baugerüsten oder leicht beweglichen Gegenständen mit großer Angriffsfläche steht.

Da bei einem Sturm die größte Gefahr von mitgerissenen Gegenständen ausgeht, die durch starke Windböen zu regelrechten Geschossen werden können, verlassen Sie das Haus während des Sturms möglichst nicht. Sollten Sie unterwegs von einem Sturm überrascht werden, meiden Sie frei stehende Bäume und Alleen und halten Sie Abstand von Gerüsten, Antennen und Strommasten. Als Auto- oder Motorradfahrer müssen Sie bei aufkommendem Sturm besonders vorsichtig sein: Umgestürzte Bäume, vom Sturm mitgerissene Äste und Gegenstände auf der Fahrbahn stellen ein erhebliches Sicherheitsrisiko dar und sorgen jedes Jahr für viele Unfälle. Beim Befahren von Freiflächen ist außerdem mit plötzlich auftretenden Seitenwinden zu rechnen, die Sie regelrecht von der Fahrbahn schieben können. Halten Sie also besser an (entfernt von Bäumen, Baugerüsten oder leicht beweglichen Gegenständen) und warten, bis der Sturm nachgelassen hat.

Verkehrssicherungspflicht – auf Gefahren bei Starkwind und Orkan vorbereitet sein

Blitz und Hagel: Zerstörte Dachpfannen

Eigentum verpflichtet – so steht es im Grundgesetz. Daneben gilt der § 823 des Bürgerlichen Gesetzbuches: „Wer vorsätzlich oder fahrlässig das Leben, den Körper, die Gesundheit, die Freiheit, das Eigentum oder ein sonstiges Recht eines anderen widerrechtlich verletzt, ist dem anderen zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verpflichtet.“

Die sogenannte Verkehrssicherungspflicht besagt, dass Eigentümer, Haus- und Grundstücksbesitzer entsprechende vorsorgliche Maßnahmen ergreifen müssen, damit keine Gefahren für Dritte vom Grundstück oder der Immobile ausgehen. Sie umfasst beispielsweise den Räum- und Streudienst im Winter, das Beseitigen von rutschigem Herbstlaub, eine ausreichende Beleuchtung und fest verankerte Dachziegel. Auch von Bäumen auf Ihrem Grundstück darf keine Gefahr ausgehen – etwa durch herabfallende morsche Äste.

Beachten Sie: In welchen Abständen Sie die sicherheitsrelevanten Gebäude- und Grundstücksteile überprüfen liegt in Ihrem Ermessen, denn einen gesetzlich verpflichtenden Turnus gibt es nicht. Aber in der Regel ist bei einem Altbau eher mit Defekten zu rechnen als bei einem Neubau. Hier sollten Sie also häufiger und genauer kontrollieren. 

Gefahrenstellen rund um´s Haus

Sturm und Orkan: Sturmanker Kyrill

Während eines Sturms kann sich ein mitgerissener Ziegel schnell in ein tödliches Geschoss verwandeln! Eine jährliche Inspektion des Daches durch einen Fachmann sollte daher zur Routinevorsorge gehören. Dabei wird das Dach auf lose Pfannen, verrutschte Ziegel und unzureichende Windsicherung der Eindeckung und Dachrinnen geprüft und festgestellte Mängel fachgerecht behoben. Dachbleche oder leichte Flachdächer von Carports oder Garten- und Gewächshäusern, die dem Wind eine große Angriffsfläche bieten, müssen ebenfalls sturmsicher fixiert sein.

Aber es gibt noch andere Gefahrenstellen in Haus und Garten, die Sie als Hausbesitzer regelmäßig kontrollieren sollten, damit diese bei Sturm weder zu Schaden kommen noch Dritte schädigen: Sichtschutzzäune oder Flachdächer von Gartenhäusern und Carports müssen sturmsicher errichtet sein (z. B. ausreichend tiefe Gründung, Punktfundament). An der Fassade angebrachte Gegenstände (z. B. Markisen) sollten regelmäßig auf Sturmsicherheit hin überprüft werden. Ebenso sollten alle Gegenstände auf Terrasse, Balkon und im Garten, wenn sie nicht ins Haus geräumt werden, fixiert sein. Dazu gehören auch die Blumenkästen am Balkongeländer und die Frühbeet-Aufsätze im Garten. Kontrollieren und entasten Sie außerdem die Bäume auf dem Grundstück regelmäßig, damit morsche Äste nicht vom Sturm abgeknickt und mitgerissen werden können. Kranke oder besonders alte Bäume, immer mit Genehmigung der Naturschutzbehörde oder der Gemeinde, sollten Sie notfalls fällen, ehe sie ein Sturm umwirft.

Beachten Sie: Hausbesitzer sollten die Einhaltung der Verkehrssicherungspflicht unbedingt beachten. Wer beispielsweise nicht regelmäßig prüft, ob der alte Baum auf dem Grundstück morsch sein könnte, gefährdet im Schadensfall nicht nur seinen Versicherungsschutz, sondern riskiert sogar zusätzlichen Schadenersatz. 

Nach dem Sturm – Aufräumarbeiten

Sturm und Orkan: Umgestürzter Baum

Sind trotz aller Vorkehrungen Sturmschäden an Haus oder Garten eingetreten, sollten Sie diese vor den Aufräum- und Reparaturarbeiten unbedingt dokumentieren und schnellstmöglich der Versicherung melden. Beginnen Sie mit den Aufräumarbeiten aber immer erst nach Ende des Sturmes. Und seien Sie dabei vorsichtig: Losgerissene Stromkabel, angerissene Äste, die schon lose in der Baumkrone hängen oder beschädigte Bauelemente bergen nach wie vor Verletzungsgefahr! Generell sollten Sie nur die Aufräum- oder Reparaturarbeiten leisten, die Sie ohne Risiko für sich selbst oder andere durchführen können. Für den Rest greifen Sie auf fachmännische Unterstützung zurück. Sturmschäden, wie entwurzelte Bäume, einsturzgefährdete Bauelemente oder Überschwemmungen melden Sie unter der Notrufnummer 112.

Bitte denken Sie daran: Zerstörte Autos, versperrte Zufahrten und herumliegender Müll – auch wenn es nach dem Sturm schlimm aussehen mag, Sachschäden lassen sich bewältigen. Hauptsache, es ist niemand verletzt worden. 

Sturmschäden – welche Versicherung zahlt?

Sturm und Orkan: Umgestürzter Baum

Sturmschäden können Sie ab Windstärke 8 bei der Versicherung geltend machen. Damit Sie den Versicherungsschutz nicht gefährden, dokumentieren und protokollieren Sie genau, was durch den Sturm beschädigt und zerstört wurde, informieren Sie Ihre Versicherungen unverzüglich und teilen Verluste und voraussichtliche Kosten mit.

Für vom Sturm abgedeckte Dächer, zerbrochene Fenster oder sturmbeschädigte Fassaden kommt die Wohngebäudeversicherung auf. Für Schäden durch Überschwemmungen bei Starkregen ist die Elementarschadenversicherung zuständig. Ihre Hausratversicherung hingegen deckt Schäden am Wohnungsinventar und am Gartenmobiliar ab. Für die Schädigung Dritter – etwa durch umherfliegende Dachpfannen – kommt die Haftpflichtversicherung auf. Vermieter beziehungsweise Eigentümer von Mehrfamilienhäusern sollten für diesen Fall jedoch eine separate Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung abschließen.

Sturmschäden am Pkw, wie etwa durch Umkippen des Fahrzeuges oder durch umherfliegende Gegenstände, werden bei der Kaskoversicherung geltend gemacht und haben keine Auswirkungen auf den Schadensfreiheitsrabatt.

Sturm und Orkan – Unwetterwarnungen, Informationen und Tipps

Sturm und Orkan: Satellitenbild Windhose

Warnungen zu Sturm- und Orkantiefs können Sie über die Website der Zentralanstalt für Meteorologie und Geodynamik oder über die Österreichische Unwetterzentrale abfragen.

 Mehr zum Thema Selbstschutz finden Sie auf der Website des Zivilschutzverbandes