1. Anwendungsbereich
Stand: September 2017
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verkäufe, Warenlieferungen, Montagen und sonstigen Leistungen unserer Abteilung Bäderwelt. Entgegenstehende oder abweichende Bedingungen des Kunden werden auch dann nicht Vertragsinhalt, wenn wir die Lieferung bzw. Montage vorbehaltlos ausführen.
Für unsere Rechtsbeziehungen mit unseren Kunden gelten in der nachstehend angeführten Reihenfolge:
- zwingende gesetzliche Bestimmungen, insbesondere diejenigen des ABGB, des UGB und des KSchG
- die konkreten Vereinbarungen mit unseren Kunden
- die gegenständlichen Allgemeinen Geschäftsbedingungen
- die einschlägigen dispositiven gesetzlichen Bestimmungen.
2. Angebote und Termine
Unsere Angebote sind freibleibend.
Vorgelegte oder übersendete Muster und Proben dienen nur der ungefähren Beschreibung der Waren. Druckfehler und Irrtümer in Katalogen und sonstigen Werbemedien bleiben vorbehalten und binden uns nicht.
Auftragsänderungen und/oder Auftragsergänzungen und/oder Auftragsnachträge können nur unserem Bäderwelt-Fachberater schriftlich erteilt werden. Unsere Monteure und Subunternehmer sind zur diesbezüglichen Entgegennahme nicht berechtigt.
Unsere Verkaufspreise beinhalten keine Kosten für Zustellung, Montage oder Aufstellung, soferne gegenteiliges nicht schriftlich vereinbart wurde.
Zur Leistungsausführung sind wir erst dann verpflichtet, sobald der Kunde all seinen Verpflichtungen, die zur Lieferung erforderlich oder vereinbart sind, nachgekommen ist (z.B. Eingang der vereinbarten Anzahlung).
Die Einhaltung der Lieferfristen setzt auch die technische Klärung in allen Einzelheiten voraus.
Die Lieferfristen und –termine werden von uns nach Möglichkeit eingehalten. Sie sind ohne gegenteilige Vereinbarung unverbindlich und verstehen sich als voraussichtlicher Zeitpunkt der Bereitstellung und Übergabe an den Kunden.
Die Lieferfrist wird angemessen verlängert, soweit die Verzögerung durch Umstände hervorgerufen wird, die nicht von uns zu vertreten sind (z.B. höhere Gewalt,. Streik etc.). Soweit die Lieferung dadurch ganz oder teilweise unmöglich oder unzumutbar gemacht wird, sind wir ohne Verpflichtung zu Schadenersatzleistungen zum Rücktritt berechtigt.
Nachträgliche Änderungs- und/oder Ergänzungswünsche des Kunden verlängern die Lieferzeit angemessen.
Die Auslieferung der Ware erfolgt mangels anderer schriftlicher Vereinbarung in dem Bauhaus Fachcentrum, in dem die Bestellung getätigt wurde.
Die Gefahr geht auf den Kunden über, sobald der Liefergegenstand dem Kunden oder dem Spediteur oder einem sonstigen Versender übergeben wurde, im Fall des Annahmeverzuges des Kunden ab Versandbereitschaft.
Zum vereinbarten Liefertermin nicht abgenommene Ware wird für die Dauer von maximal 4 Wochen auf Gefahr und Kosten des Kunden gelagert.
Die Lagergebühr hat der Kunde zu tragen. Gleichzeitig sind wir berechtigt, entweder auf Vertragserfüllung zu bestehen oder nach Setzung einer angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten und die Ware anderweitig zu verkaufen.
Erfüllungsort ist der Ort der Auslieferung.
Für Verbraucher gelten § 5, § 5a, § 6 Abs. 1 Z 1 und Z 5, sowie § 6 Abs. 2 Z 4 KSChG.
3. Zahlungsbedingungen
Bei Auftragserteilung wird eine Anzahlung von 20 % des Warenkaufpreises und 20 % der Montagekosten zur Zahlung fällig.
Der Warenrestkaufpreis wird bei Anlieferung oder Abholung der Ware zur Zahlung fällig. Der restliche Werklohn für die Montage ist nach Fertigstellung der Montagearbeiten zu bezahlen. Unabhängig hiervon können wir angemessene Abschlags- zahlungen nach dem jeweiligen Fortschritt der Montagearbeiten verlangen.
Bei Zahlungsverzug des Kunden sind wir berechtigt, für weitere Lieferungen und Leistungen die Vorauszahlung oder die Beibringung angemessener Sicherheiten zu verlangen und offene Forderungen zur sofortigen Zahlung fällig zu stellen.
Aufrechnungen mit oder Zurückbehaltungen wegen Forderungen des Kunden sind ausgeschlossen, es sei denn, die Gegenforderung wäre unbestritten oder rechtskräftig festgestellt.
Für Verbraucher gilt § 16 Abs. 1 Z 8 KSchG.
Ohne besondere Vereinbarung ist der Abzug eines Skontos nicht zulässig. Im Falle des Zahlungsverzuges, auch mit Teilzahlungen, treten allfällige Skontovereinbarungen außer Kraft.
Zahlungen des Kunden gelten erst mit dem Zeitpunkt des Einlangens auf unserem Geschäftskonto als geleistet.
Für Verbraucher gilt § 6a KSchG.
Für den Fall des Zahlungsverzuges sind wir ab Fälligkeit berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 9 % über dem Basiszinssatz zu berechnen. Weitere Ansprüche, wie insbesondere der Anspruch auf höhere Zinsen aus dem Titel des Schadenersatzes bleiben vorbehalten.
Für Verbraucher gilt § 6 Abs. 1 Z 13 KSchG.
Kommt der Kunde im Rahmen anderer mit uns bestehender Vertragsverhältnisse in Zahlungsverzug, so sind wir berechtigt, die Erfüllung unserer Verpflichtungen aus diesem Vertrag bis zur Erfüllung durch den Kunden einzustellen.
Für Verbraucher gelten § 6 Abs. 1 Z 6 und Z 7 KSchG.
4. Montageleistungen
Montageleistungen werden entsprechend den einschlägigen ÖNORMEN, ansonsten dem Stand der Technik entsprechend erbracht.
Montageort ist die bekanntgegebene Kundenanschrift, falls nichts Gegenteiliges vereinbart wird.
Soweit für die Montage öffentlich rechtliche Genehmigungen, z.B. eine Baugenehmigung einzuholen ist, obliegt dies dem Kunden auf dessen Kosten.
Der Kunde hat Strom und Wasser unentgeltlich zur Verfügung zu stellen.
Verfügt der Kunde nicht über geeignete Lagermöglichkeiten, wird die Ware bei uns für den Kunden gelagert. Dauert diese Lagerzeit länger als einen Monat, sind wir berechtigt, dem Kunden Lagerkosten in Rechnung zu stellen.
Die Abnahme kann nur bei Vorliegen unbehebbarer Mängel verweigert werden.
Für Verbraucher gelten die §§ 8, 9 und 9a KSchG.
5. Gewährleistung, Garantie und Schadenersatz
Mängel sind innerhalb der gesetzlichen Gewährleistungsfrist unverzüglich nach Empfang der Lieferung und Leistung, spätestens innerhalb von 8 Tagen nach Entdeckung zu rügen, widrigenfalls das Gewährleistungsrecht verloren geht.
Geringfügige technische Änderungen sowie Abweichungen von Zeichnungen und Katalogen gelten vorweg als genehmigt.
Bei begründeten Mängeln ist die Gewährleistung auf Verbesserung, Neulieferung oder Nachtrag des fehlenden beschränkt. Mehrere Nachbesserungen und Ersatzlieferungen sind zulässig. Wandlungs- und Preisminderungsansprüche sind ausgeschlossen. Die Gewährleistung erlischt, wenn der Kunde Änderungen oder Instandsetzungen vorgenommen hat oder vornehmen ließ.
Wir haften nicht für Schäden, die durch ungeeignete oder unsachgemäße Verwendung, natürliche Abnützung, fehlerhafte oder nachlässige Behandlung oder Lagerung entstanden sind.
Sollte in der Auftragsbestätigung eine Garantiezusage enthalten sein, so umfasst diese keinesfalls Verschleißteile und Schäden, die durch ungeeignete oder unsachgemäße Verwendung, natürliche Abnützung oder fehlerhafte oder nachlässige Behandlung oder Lagerung entstanden sind.
Garantien können in jedem österreichischen BAUHAUS-Fachcentrum unter Vorlage des Produktes und des Kassenbons geltend gemacht werden.
Soweit es nicht gegen zwingendes Recht verstößt, haften wir nur für den Ersatz von Schäden, die wir krass grob fahrlässig oder vorsätzlich verursacht haben, nicht jedoch für eine sonstige grobe oder leichte Fahrlässigkeit.
Bei krass grober Fahrlässigkeit ist die Haftung der Höhe nach mit dem Wert der Warenlieferung, maximal jedoch mit jener Summe beschränkt, die durch unsere Versicherung gedeckt ist.
Für mittelbare Schäden, entgangene Gewinne, Zinsverluste, unterbliebene Einsparungen, Folge- und Vermögensschäden und Schäden aus Ansprüchen Dritter haften wir nicht.
Für Verbraucher gelten § 3a, § 6 Abs. 1 Z 9, § 8, § 9, § 9a und § 9b KSchG.
6. Eigentumsvorbehalt, Forderungsabtretung
Wir behalten uns das Eigentum an der gelieferten Ware bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises vor. Das gesamte Risiko für die Vorbehaltsware trägt der Kunde.
Für den Fall der Be- und Verarbeitung oder Verbindung der Ware mit fremden Sachen erwerben wir das Mieteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Verkaufsware zu den anderen verarbeiteten Gegenständen bezogen auf den Zeitpunkt der Verarbeitung.
Bei exekutiven Maßnahmen oder sonstigen Eingriffen Dritter in unser Vorbehaltseigentum hat uns der Kunde unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen.
Bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises tritt uns der Kunde alle ihm aus der Weiterveräußerung zustehenden Forderungen und Sicherungsrechte zahlungshalber ab. Er ist verpflichtet, diese Abtretung im Fall der Buchführungspflicht in seinen Büchern zu vermerken.
Jede Verpfändung oder Sicherungsübereignung unserer unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Waren zugunsten Dritter ist ohne unsere Zustimmung unzulässig.
Falls wir von unserem Eigentumsrecht Gebrauch machen müssen und die Ware zurücknehmen, erfolgt die Gutschrift für die zurückgenommenen Waren unter Berücksichtigung einer den Umständen angemessenen Preisreduktion.
7. Anwendbares Recht, Gerichtsstand, Datenerfassung:
Es gilt ausschließlich österreichisches Recht unter Ausschluss der Verweisungsnormen des internationalen Privatrechtes und des UN-Kaufrechtes.
Als Gerichtsstand wird die ausschließliche örtliche Zuständigkeit des sachlich zuständigen Gerichtes für Wels vereinbart.
Für Verbraucher gilt § 14 KSchG.
Sollten Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen rechtsunwirksam, ungültig und/oder nichtig sein, oder im Laufe ihrer Dauer werden, so berührt dies die Rechtswirksamkeit und die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht. In diesem Fall ist die rechtsunwirksame, ungültige und/oder nichtige (rechtsunwirksam, ungültig und/oder nichtig gewordene) Bestimmung durch eine solche zu ersetzen, die rechtswirksam und gültig ist und in ihrer wirtschaftlichen Auswirkung der ersetzten Bestimmung – soweit als möglich und rechtlich zulässig – entspricht.
Die mit unseren Geschäftsbeziehungen zusammenhängenden Daten (insbesondere Name, Adresse, Telefon- und Telefaxnummern, E-Mail-Adressen, Bestell-, Liefer- und Rechnungsanschrift, Bestelldatum, bestellte bzw. gelieferte Produkte oder Dienstleistungen, Stückanzahl, Preis, Liefertermine, Zahlungs- und Mahndaten etc.) werden in unserer EDV gespeichert und weiterverarbeitet. Der Kunde erklärt dazu sein Einverständnis.