Allgemeine Geschäftsbedingungen der BAUHAUS PLUS CARD

1. Die BAUHAUS PLUS CARD ist eine Serviceleistung der BAUHAUS Depot GmbH (in Folge BAUHAUS genannt) und wird auf Wunsch Firmen- bzw. Gewerbekunden, die alle Vorteile dieser Karte in den BAUHAUS-Fachcentren in Österreich genießen wollen, von BAUHAUS ausgestellt. Neben einer Hauptkarte können auch zur Weitergabe an Mitarbeiter mehrere Zusatzkarten beantragt werden. Der Kartenvertrag kommt durch Zusendung der BAUHAUS PLUS CARD(s) an den Antragsteller (Unternehmen) zustande. Die BAUHAUS PLUS CARD bleibt im Eigentum von BAUHAUS. 

2. Der Unternehmer erklärt mit der Unterfertigung des Kartenantrages gegenüber BAUHAUS ausdrücklich, dass er zur Ausübung eines Gewerbes berechtigt ist und dieses auch ausübt. Er übergibt zum Nachweis dessen gleichzeitig mit dem unterfertigten Kartenantrag eine Kopie der Gewerbeberechtigung. Der Unternehmer ermächtigt BAUHAUS durch Unterfertigung des Kartenantrags ausdrücklich, bei dem von ihm für den Abbuchungsauftrag angeführten Geldinstitut bankübliche Auskünfte hinsichtlich der Bonität des Unternehmens bzw. seiner Person einzuholen. 

3. BAUHAUS ist zur Annahme eines Kartenantrages nicht verpflichtet und behält sich für den Fall der Annahme das Recht vor, einen maximalen Einkaufsrahmen zu fixieren. 

4. Die BAUHAUS PLUS CARD enthält die Firmenbezeichnung sowie den Vor- und Zunamen einer nach außen vertretungsbefugten Person des Unternehmens (Gesellschaft) bzw. des Unternehmensinhabers und eine Kartennummer. Sofort nach Erhalt der BAUHAUS PLUS CARD hat der (Haupt)Karteninhaber an der/den auf der/ den Karte(n) dafür vorgesehenen Stelle(n) seine Unterschrift anzubringen. Mit der Übernahme der Karte(n) und deren Benützung anerkennt der Karteninhaber die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der BAUHAUS PLUS CARD, sowie die in den BAUHAUS-Fachcentren ausgehängten und einsehbaren Allgemeinen Geschäftsbzw. Lieferbedingungen der Bauhaus Depot GmbH in der jeweils geltenden Fassung. Die Rechte des Unternehmens bzw. des Unternehmers aus der BAUHAUS PLUS CARD sind nicht übertragbar. Die Karte darf zu unternehmensfremden Zwecken oder an unternehmensfremde Personen nicht weitergegeben werden. 

5. Der (Haupt)Karteninhaber kann in den BAUHAUS-Fachcentren in Österreich unter Verwendung der Karte nachstehende Vorteile nutzen:

Kauf auf Lieferschein innerhalb seines fixierten Einkaufsrahmens, wobei die Abrechnung durch Zahlung nach Erhalt der Monatsrechnung oder bequem infolge eines Abbuchungsauftrages einmal monatlich erfolgt;

Profivergütung: 7 % Sofortvergütung (ausgenommen sind Dienstleistungsumsätze, Werbeartikel, bereits preisreduzierte Waren, Waren aus Abverkäufen und Niedrigpreisartikel). Der (Haupt)Karteninhaber ist unabhängig von der gewählten Zahlungsart nicht berechtigt, zusätzlich einen weiteren Skonto- Betrag vom ohnedies reduzierten Rechnungsbetrag in Abzug zu bringen.

Jahresbonus: Ab einem Jahreseinkauf von Euro 3.000,- (12 Monate) erhält der Hauptkarteninhaber zusätzlich 3% Sammel-Jahresbonus (ausgenommen sind Dienstleistungsumsätze, Werbeartikel, bereits preisreduzierte Waren, Waren aus Abverkäufen und Niedrigpreisartikel), in Form einer BAUHAUS Gutschrift.

Rücknahmegarantie: Gegen Vorlage der Originalrechnung oder des Originallieferscheines nimmt BAUHAUS original verpackte, unversehrte Waren jederzeit zurück bzw. gewährt Umtausch. Die Rückzahlung oder Gutschrift des Kaufpreises wird jeweils der beim vorangegangenen Einkauf dieser Umtausch- bzw. Retourwaren gewählten Zahlungsart angepasst;

Leihgeräte ohne Kaution;

Leihtransporter kostenlos: Für den Transport von bei BAUHAUS gekauften Waren und für einen vorher zu vereinbarenden Zeitaufwand, kann ein Leihtransporter kostenlos zur Verfügung gestellt werden;

Express-Zustellservice: Ware, die bis 16.00 Uhr bei BAUHAUS bestellt wurde und lagernd ist, kann noch am selben Tag gegen geringe Gebühr geliefert werden

Bestellservice: Der Karteninhaber kann nach Angabe der Kartennummer telefonisch, per Fax oder e-mail Waren in den BAUHAUS-Fachcentren in Österreich bestellen, welche sodann zum vereinbarten Abholungstermin verlässlich bereitstehen;

PROFI DEPOT: Dem Karteninhaber stehen Profiberater zur Einholung von Fachinformationen zur Verfügung und erteilen auf Wunsch auch Vorab-Infos zu speziellen Profiangeboten;

Zusatzkarten: Auf ausdrücklichen Wunsch des Hauptkarteninhabers werden diesem neben einer Hauptkarte auch weitere Zusatzkarten für Mitarbeiter ausgestellt.

6. Jede Person, die eine Zusatzkarte in den BAUHAUS-Fachcentren in Österreich vorzeigt, gilt als vom Hauptkarteninhaber zum Einkauf in seinem Namen und auf Rechnung bevollmächtigt und ist somit – ohne dass BAUHAUS zur Einholung weiterer Informationen beim Hauptkarteninhaber verpflichtet ist – auch zum Einkauf auf Lieferschein innerhalb des fixierten Rahmens berechtigt. Der Hauptkarteninhaber haftet BAUHAUS gegenüber für die Zahlung der durch die Benutzung der Zusatzkarte(n) entstandenen Verbindlichkeiten. 

7. Die Übergabe von Waren bzw. Dienstleistungen wird durch die Unterfertigung eines Lieferscheines durch den Haupt- bzw. Zusatzkarteninhaber bestätigt. Durch die Unterschrift anerkennt der jeweilige Karteninhaber die Richtigkeit der Rechnung dem Grunde und der Höhe nach. 

8. Auf Verlangen von BAUHAUS ist vom Hauptkarteninhaber bzw. vom jeweiligen Zusatzkarteninhaber zu Identifizierungszwecken ein Lichtbildausweis beim Kauf auf Lieferschein vorzulegen. 

9. Der Karteninhaber kann zwischen folgenden Zahlungsarten wählen:

a) bar an der Kassa;
b) Zahlung nach Erhalt der Monatsrechnung bis spätestens 14. des Folgemonats;
c) Zahlung des offenen Betrages mittels Einzugs von dem vom (Haupt)Karteninhaber bekannt gegebenen Girokonto innerhalb der auf der Monatsrechnung angegebenen Frist, spätestens jedoch bis zum 14. des jeweiligen Folgemonats.

10. Alle im Laufe eines Monats getätigten Umsätze und Zahlungen, außer bei bereits erfolgter Barzahlung, werden auf einem eigenen Kartenkonto gebucht. Diesem Konto werden ebenfalls alle anfallenden allfällige sonstige Kosten (Mahnkosten, allenfalls anfallende Zinsen usw.) angelastet. Das Kartenkonto wird einmal monatlich jeweils zum Monatsletzten geschlossen. Der sich dabei ergebende Saldo wird dem (Haupt)Karteninhaber in Form einer Monatsrechnung zur Kenntnis gebracht und für den Fall der erteilten Ermächtigung vom bekannt gegebenen Konto abgebucht. Der Rechnungsbetrag ist spätestens am 14. des jeweiligen Folgemonats zur Zahlung fällig. Der (Haupt)Karteninhaber, der einen Abbuchungsauftrag erteilt hat, anerkennt die Richtigkeit der Monatsrechnung dem Grunde und der Höhe nach, sofern er nicht binnen 28 Tagen nach Zustellung der Monatsrechnung schriftlich widerspricht. 

11. Der in der Monatsrechnung angeführte Gesamtbetrag ist jeweils am 14. des Folgemonats zur Zahlung fällig und vom Geldinstitut oder vom Unternehmer netto – ohne weitere Abzüge wie z. B. Skonto – zu bezahlen. Bei nicht termingerechter Bezahlung (Verzug) verliert der Kunde seinen Rabattvorteil und hat er den gesamten Rechnungsbetrag in voller Höhe zuzüglich Verzugszinsen und Spesen in allgemein üblicher Höhe zu bezahlen. 

12. Der (Haupt)Karteninhaber ist berechtigt das Vertragsverhältnis zu BAUHAUS jederzeit ohne Angabe von Gründen durch Zurücksenden der Haupt- und aller Zusatzkarten zu beenden. Die Kündigung ist mit dem Eintreffen der letzten Zusatzkarte bei BAUHAUS in Österreich wirksam und erhält der Unternehmer auf ausdrücklichen Wunsch eine Bestätigung. 

13. BAUHAUS ist berechtigt, das Vertragsverhältnis unter Einhaltung einer einmonatigen Kündigungsfrist zu beenden, ohne dass es der Angabe von Gründen bedarf. 

14. BAUHAUS ist bei Eintritt eines wichtigen Grundes berechtigt, das Vertragsverhältnis mit sofortiger Wirkung aufzulösen. 

15. Der (Haupt)Karteninhaber ist verpflichtet, BAUHAUS jede Änderung seiner Adresse oder seiner Bankverbindung unverzüglich schriftlich bekannt zu geben. BAUHAUS ist berechtigt, Erklärungen an die zuletzt schriftlich bekannt gegebene Adresse des (Haupt)Karteninhabers zu senden, womit sie als diesem wirksam zugestellt gelten. 

16. Der (Haupt)Karteninhaber ist zur sicheren Verwahrung der Karte und zur sorgfältigen Auswahl der Zusatzkarteninhaber verpflichtet. Wird eine Karte verloren oder gestohlen, so hat der Karteninhaber BAUHAUS unverzüglich vom Verlust bzw. Diebstahl der Karte zu informieren. Der (Haupt)Karteninhaber haftet bis zum Erhalt einer Zugangsbestätigung der Verlustanzeige durch die oben genannten Personen für die missbräuchliche Verwendung der Karte und die daraus entstehenden Verbindlichkeiten. Mit Zustellung der Zugangsbestätigung beim Unternehmen/ r wird/werden die Karte(n) ungültig und der (Haupt)Karteninhaber von einer weiteren Haftung befreit. 

17. Der Hauptkarteninhaber ist damit einverstanden, dass Informationen über seine Einkäufe gesammelt und ausschließlich für eigene Marketingzwecke ausgewertet werden. Diese Daten werden streng vertraulich behandelt und nicht weitergegeben. 

18. Es gilt österreichisches Recht. Erfüllungsort ist Wels. Gerichtsstand ist Wels. 

Stand: 02/2025

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