Ladung richtig sichern

Alle Gegenstände in oder auf einem Fahrzeug, sind während der Fahrt durch Bremsen, Kurvenfahrten oder schlechten Straßenverhältnissen unterschiedlichen Kräften ausgesetzt. Dementsprechend müssen Sie die Ladung ausreichend sichern. Die Ladungssicherung muss grundsätzlich für den „normalen Fahrbetrieb“ erfolgen. Darunter versteht der Gesetzgeber (§ 61 StVO 1960 Verwahrung der Ladung): eine Vollbremsung, starke Ausweichmanöver und schlechte Straßenverhältnisse. Schon eine mangelhafte Ladungssicherung ohne Gefährdung führt bereits zu Bußgeldern. Bei einer tatsächlichen Gefährdung oder im Wiederholungsfall drohen Punkte im Verkehrszentralregister und der Verlust der Fahrerlaubnis! Und: Zur Einhaltung der Regeln sind Fahrer, Verlader und Fahrzeughalter in der Pflicht! Sichern Sie deswegen Ihre Ladung gegen Umfallen, Verrutschen, Herabfallen, Hin- und Herrollen!

1. Häufige Irrtümer beim Thema Ladungssicherung

Viele denken, dass die Ladung ohnehin so schwer ist, dass gar nichts verrutschen kann. Doch! Hier spielt die Physik eine wichtige Rolle: Schwere Gegenstände rutschen genauso schnell, wie leichte. Selbst wenn Sie nur eine kurze Strecke mit geringem Tempo fahren, sichern Sie unbedingt alle Lasten. Andere meinen, da sie schon seit Jahrzehnten unfallfrei und vorausschauend fahren (besonders, wenn sie etwas geladen haben), ist die Ladungssicherung dann auch nicht notwendig. Wieder andere denken, alles richtig zu machen und nähen oder knoten einfach einen weiteren Gurt an einen Zurrgurt, um diesen zu verlängern. Ändern Sie aber irgendetwas an dem Grundprodukt, kann weder der Hersteller noch der Lieferant jegliche Garantie übernehmen. Verändern Sie daher niemals etwas an Ihrem Zurrgurt!

2. So sichern Sie Ihre Ladung mit Zurrgurten

Achten sie unbedingt bei jedem Transport darauf, dass:

  • das Fahrzeug für das Gewicht und das Volumen der Ladung zugelassen ist,
  • die Ladung in sich stabil ist (Palette mit Ziegelsteinen),
  • die Ladung nicht rutscht,
  • die Ladung nicht kippt und
  • sich Ihre Ladungssicherung während der Fahrt nicht löst.

Wie sichern Sie nun die Ladung konkret? Zunächst einmal wird unterschieden zwischen der kraftschlüssigen Ladungssicherung und der formschlüssigen Ladungssicherung. Beim Kraftschluss wird die Ladung mittels Zurrgurten auf die Ladefläche gepresst. Unter Formschluss versteht man ein lückenloses/bündiges Beladen des Fahrzeugs, damit nichts verrutschen oder kippen kann.

Was versteht man unter Niederzurren und Direktzurren?

3. So sichern Sie Ihre Ladung mit Netzen und Planen

Für grobe und feine Lade-/Schüttgüter eignen sich zur Sicherung Netze und Planen. Diese bilden bei ausreichender Festigkeit einen Formschluss nach oben und verhindern somit das Herunterfallen, Wandern und Wegwehen.

4. Sicherheit im Fahrzeuginneren

Nicht nur die Ladung auf einem Anhänger, der Ladefläche oder in einem Lkw muss gesichert sein. Selbst alltägliche Gegenstände im Fahrzeuginnenraum, etwa Wasserflaschen, Handys oder Notebooks, können schon bei geringer Geschwindigkeit erheblichen Schaden anrichten. Bei einem Frontalaufprall mit 50 km/h in einem durchschnittlichen Familienkombi können lose herumliegende Gegenstände bis zu ihrem 40-fachen an Eigengewicht zunehmen. So wird ein Laptop mit zwei Kilogramm Gewicht bei einem Aufprall mit 80 Kilogramm durch das Fahrzeug geschleudert, eine fünf Kilogramm schwere Sporttasche mit 200 Kilogramm und ein 40 Kilogramm schweres Möbelstück kommt auf zwei Tonnen!

Schützen Sie also sich und Ihre Insassen und lassen Sie während der Fahrt nichts lose herumliegen!

Welches Zubehör gibt es zum Sichern der Ladung?

Rechtliche Grundlagen: § 61 1960 Verwahrung der Ladung

(1) Die Ladung ist am Fahrzeug so zu verwahren, daß sein sicherer Betrieb nicht beeinträchtigt, niemand gefährdet, behindert oder belästigt und die Straße weder beschädigt noch verunreinigt wird. Es ist verboten, einen Teil der Ladung nachzuschleifen, es sei denn, daß es sich um eine vom Straßenerhalter erlaubte Beförderung von Baumstämmen auf Holzbringungswegen handelt.

Fachbegriffe rund um Zurrgurte

SHF (Standard Hand Force)
Norm-Handkraft: Die SHF ist in der Norm mit 50 daN festgelegt. Das bedeutet, dass eine Person die Ratsche mit einer Handkraft von 50 daN (≈ 50 kg) betätigt. Beachten Sie: Die SHF ist die festgelegte Kraft des Anwenders!

STF (Standard Tension Force)
Norm-Vorspannkraft: Die STF wird bei Norm-Handkraft auf das Zurrmittel übertragen. Beachten Sie: Die STF ist die Kraft der Ratsche!

LC (Lashing Capacity)
Die LC entspricht der Zurrkraft und somit der maximalen Belastbarkeit des Zurrmittels im geraden Zug. Beachten Sie: Die LC ist die maximale Kraft des Zurrgurtes!

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